ABLAUF UND RAHMEN

Bitte beachten Sie, dass meine Leistungen privat gezahlt werden müssen und NICHT von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Meine Klienten sind Selbstzahler, die Wert auf Diskretion und Vertraulichkeit legen. Alle Dokumente und Unterlagen werden ausschließlich zum Zwecke der Therapie, Paartherapie und der Beratung aufbewahrt und in keinem Fall an Dritte weitergegeben.

Sie erhalten über jede Leistung eine Rechnung. Als privat Krankenversicherter entscheiden Sie bei Inanspruchnahme einer Therapie selbst, ob Sie die Rechnung zur (Teil-)Kostenerstattung an Ihre private Krankenkasse weiterleiten.

Über das Honorar einer Sitzung informiere ich Sie gerne in einer persönlichen Nachricht oder in einem kostenfreien Erstgespräch (etwa 20- 30 Minuten). Hierbei ist ein anfängliches Kennenlernen möglich. Sie können Ihre Themen schildern, einen ersten persönlichen Eindruck gewinnen und die weiteren Rahmenbedingungen besprechen. Anschließend haben Sie die Gelegenheit in Ruhe über die Inanspruchnahme einer Beratung oder einer Therapie nachzudenken. Eine mögliche Zusammenarbeit sollte dabei auf Sympathie und Vertrauen beruhen und Ihnen von Anfang an ein positives Gefühl vermitteln.

Terminvereinbarung

Für eine Terminanfrage freue ich mich über eine E-Mail an kontakt@therapie-moll.de oder direkt über Ihren Anruf unter der Telefonnummer +49 179 2688 459. Sollte ich mich gerade in Gesprächen befinden, rufe ich Sie sobald es mir möglich ist unter der angezeigten Rufnummer zurück. Für Berufstätige biete ich Termine auch in den Abendstunden und teilweise an Samstagen an. Gesprächstermine sind in meiner psychologischen Praxis Frankfurt sowie am Standort Königstein möglich.

Selbstzahlung oder Kostenübernahmeverfahren für eine Therapie

Was kann ein Vorteil bei einer Selbstzahlung sein? Als Selbstzahler einer Therapie bietet sich Ihnen die Möglichkeit einer vollständigen Diskretion, da in diesem Fall die Beantragung der Kostenerstattung und somit eine Befunderstellung für die Krankenkasse entfällt. Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie fordern alle gesetzlichen und viele private Krankenkassen einen psychologischen Befund mit Angabe einer psychischen Störung (Diagnose nach ICD-10). Je nach Beruf, bzw. Beschäftigungsverhältnis, Anwartschaft auf eine Verbeamtung, Abschluss einer Versicherung oder Wechsel in eine private Krankenkasse, kann das unter Umständen eine Rolle spielen und eine Selbstzahlung für Sie von Vorteil sein (Forderung von Angaben zu Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre).

Viele private Krankenversicherungen tragen die Kosten bei Einreichung der Rechnung zum Teil jedoch in unterschiedlicher Höhe. Wenn Ihre private Krankenversicherung die Kosten für Heilpraktikerleistungen (eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) übernimmt oder Sie eine entsprechende Zusatzversicherung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse haben, können Sie bei dieser eine Kostenrückerstattung beantragen. Die anfallenden Honorarkosten sind unabhängig von der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung von Ihnen zu zahlen – gemäß § 4 der AGB‘s.

Heilbehandlungen sind gemäß §4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelung finden Sie hier.